Reisehilfe
Hier erhalten Sie nützliche Informationen, um sich im ÖV-Alltag besser zu recht zu finden.
Handicap
Reisen mit Gehbehinderung
Reisende mit einer Behinderung sind ermächtigt eine Begleitperson und/oder einen Führerhund unentgeltlich mitzunehmen. Der/die Reisende mit einer Behinderung oder die Begleitperson muss im Besitze eines Fahrausweises sein und den entsprechenden Ausweis vorweisen können.
Bus
Rollstuhl
Bitte benützen Sie die markierten Einstiege mit dem Rollstuhl-Symbol:
Ein Grossteil unserer Busse sind moderne Niederflurfahrzeuge.
Gehbehindere Personen
Bitte benützen Sie die Türe beim Chauffeur. Er kann Ihnen persönlich behilflich sein und die Türe manuell betätigen.
Bahn
Die Zugerberg Bahn verfügt über ein Abteil, welches für Rollstühle und gehbehinderte Personen speziell eingerichtet ist. Sie gelangen stufenfrei auf den Zugerberg.
Schiff
Die Kursschiffe der Zugersee Schifffahrt und Ägerisee Schifffahrt sind behindertengerecht und rollstuhlgängig. Die MS Zug verfügt zusätzlich über einen Rollstuhllift. So können auch Reisende im Rollstuhl den Seeblick vom 1. Stock geniessen.
Reisen mit Sehbehinderung
Bus
Unser Fahrpersonal erteilt Ihnen gerne die nötigen Linien- und Fahrplaninformationen. Zudem sind unsere Busse mit einer automatischen Haltestellenansage ausgerüstet.
Reisen mit Hörbehinderung
Alle Busse sind mit einer optischen Fahrgastinformation ausgestattet.
Kinderwagen
Bus, Bahn und Schiff
Bus
Wenn Sie mehr Zeit zum Ein- oder Aussteigen benötigen, drücken Sie die blaue Kinderwagentaste (falls vorhanden) an der Tür. Das Fahrpersonal kann die Türen manuell betätigen und offen halten. Für einen Kinderwagen benötigt es kein zusätzliches Billett.
Bahn
Die Zugerberg Bahn verfügt über ein Abteil, welches für Familien mit Kinderwagen speziell ausgestattet ist.
Schiff
Einem Familienausflug mit dem Kinderwagen auf den Kursschiffen der Zugersee Schifffahrt und Ägerisee Schifffahrt steht nichts im Wege.
Fahrräder / Anhänger
Bus und Bahn
Das Fahrrad- oder Fahrradanhänger-Billett ist als Einzelbillett, als Mehrfahrten-, Tages- oder Tageswahlkarte* erhältlich (*Ausnahme ZBB = 1 Bergfahrt). Der Fahrpreis für das Fahrrad oder für den Fahrradanhänger rechnet sich anhand der Anzahl durchfahrenen Zonen. Der Geltungsbereich umfasst die vier Transportunternehmen des Tarifverbunds Zug (ZVB/SBB/ZBB/PAG).
- Für Kinder unter sechs Jahren ist der Fahrradtransport gratis.
- GA und Halbtax-Abo Besitzer sowie Kinder von 6 bis 16 Jahren bezahlen den ermässigten Tarif.
- SBB-Selbstverlad-Billette und Velo-GA sind bei der ZVB/ZBB/SGZ und AeS nicht gültig.
Gruppen
Gruppen mit mehr als fünf Fahrrädern bitte am Vortag anmelden.
Tel. +41 41 728 58 00
Transport/Haftung
Aus Platzgründen kann für den Fahrradtransport keine Garantie gegeben werden. Bei Platzmangel entscheidet das Fahrpersonal über die Mitnahme. Die Transportunternehmen ZVB/ZBB/SGZ und AeS lehnen jegliche Haftung für Transportschäden an Fahrrädern ab.
Schiff
Das Fahrrad- oder Fahrradanhänger-Billett kostet CHF 5.00 auf dem Zugersee oder Ägerisee und ist den ganzen Tag gültig. SBB-Selbstverlad-Billette und Velo-GA sind bei der ZVB/ZBB/SGZ und AeS nicht gültig.
Gruppen
Gruppen mit mehr als fünf Fahrrädern bitte am Vortag anmelden. Tel. +41 41 728 58 58
Transport/Haftung
Aus Platzgründen kann für den Fahrradtransport keine Garantie gegeben werden. Bei Platzmangel entscheidet das Fahrpersonal über die Mitnahme. Die Transportunternehmen ZVB/ZBB/SGZ und AeS lehnen jegliche Haftung für Transportschäden an Fahrrädern ab.
Hunde und Kleintiere
Bus, Bahn und Schiff
Für Hunde gilt der reduzierte Tarif.
Ausnahme: In Taschen, Körben oder anderen geeigneten Behältern dürfen Hunde bis 30 cm Schulterhöhe (Risthöhe), Katzen und ähnlich zahme Tiere als Handgepäck unentgeltlich mitgeführt werden.
Benutzerordnung
Allgemein
Gültig in den Fahrzeugen und auf dem Areal der Zugerland Verkehrsbetriebe AG. Den Anordnungen des Personals ist Folge zu leisten.
Essen, Trinken und Rauchen
Mit Ihrer Unterstützung sorgen wir für gutes Klima und saubere Fahrzeuge.
- Rauchen, essen und Trinken ist in allen Fahrzeugen verboten.
Sicherheit und Vandalismus
Busse und Haltestellen sind öffentliche, aber keine rechtsfreie Räume:
- Wände, Böden und andere Flächen dürfen weder beschriftet oder bemalt noch beschmiert, besprüht, beklebt oder sonst wie beschädigt werden.
- Diebstahl oder Beschädigung von Eigentum der Zugerland Verkehrsbetriebe AG hat strafrechtliche Konsequenzen
Abfall / Zeitungen
Mit Ihrer Unterstützung sorgen wir für Ordnung und Sauberkeit.
- Abfälle gehören in die dafür vorgesehene Behälter
- Zeitungen sind in den dafür vorgesehenen Zeitungshaltern oder ausserhalb der Fahrzeuge zu entsorgen.
Rücksichtnahme
Bitte verhalten Sie sich so, dass sie niemanden behindern oder belästigen. Zum Beispiel:
- Schuhe gehören nicht auf Sitzpolster
- Hunde dürfen nicht frei herumlaufen
- Es darf kein übermässiger Lärm erzeugt werden
Nur wenn's erlaubt ist
Für folgende Aktivitäten ist die offizielle Zustimmung der ZVB einzuholen:
- Verkauf und Anbieten von Waren und Dienstleistungen
- Verteilen von Flugblättern und Prospekten
- Sammel- und Unterschriftenaktionen sowie Befragungen
- Live-Musik / lautes Abspielen von Tonträgern
Verstösse / Strafverfolgung
Verstösse gegen die Benutzerordnung sowie das Nichtbefolgen von Anordnungen des Personals können zu Schadenersatzforderungen, Transportausschluss oder Strafverfolgung führen (Art. 22 BPG, Art. 59 VPB, Ziff 100 Tarif 600). Reinigungs- und Reparaturkosten werden den Verursachenden in Rechnung gestellt.
Zug, im Juli 2007 / revidiert Juli 2011