Fragen und Antworten
Hier finden Sie die häufigsten Fragen und die Antworten dazu:
Fahrräder
Ist das Fahrrad kostenlos mit dem Zuger Pass Plus?
Nein, für Fahrräder muss immer ein gültiger Fahrausweis vorgewiesen werden.
Hunde
Benötigt mein Hund auch ein Billett?
Sobald Sie mit ihrem Hund an der Leine in den Bus einsteigen, benötigt auch dieser ein gültiges Billett. Wenn Sie aber ihren Hund (bis 30 cm Schulterhöhe) in einer Tragtasche mitnehmen, so reist er als Handgepäck kostenlos mit.
Anschlussbillette
Wo muss ich das Anschlussbillett nach Zürich lösen, wenn ich einen Zuger Pass Plus (Zonen 10/20/30) besitze?
Hat der Interregio gemäss Fahrplan Halt in Baar, so kann das Billett ab Baar gelöst werden. Der Interregio muss auf dem Rückweg auch wieder in Baar halten, wenn es ein Retourbillett ab Baar ist. Ansonsten muss das Billet ab Zug gültig sein.
Benötige ich ein Anschlussbillett nach Arth-Goldau, wenn ich einen Zuger Pass Plus (Zonen 10/20/30) besitze?
Reisen Sie mit der Bahn nach Arth-Goldau, so benötigen Sie ein 1 Zonen Billett / MFK vom Tarifverbund Zug. Fahren Sie mit dem Bus, so ist es ein 1 Zonen Billett / MFK vom Tarifverbund Schwyz.
Z-Pass Begleitperson
Ich besitze einen Z-Pass. Darf ich im Kanton Zug am Abend und an den Wochenenden eine Begleitperson mitnehmen?
Nein. Diese Regelung gilt nur für den Zuger Pass Plus (Jahresabo). Inhaber von Z-Pass, Inter-Abos, Streckenabos oder GA sind davon ausgeschlossen.
Gültigkeit Mehrfahrtenkarte
Darf ich mit meiner Mehrfahrtenkarte während der zeitlichen Gültigkeit ab Entwertung auch wieder zurück fahren?
Nein. Im Tarifverbund Zug sind die Billette nur für eine einfache Fahrt gültig. Für die Rückfahrt muss neu entwertet werden.
Stadtbahnnutzung mit Einzelbillett TVZG
Mit einem 2 Zonen Einzelbillett fahre ich gelegentlich mit dem Bus von Cham nach Zug. Darf ich auch die Stadtbahn Zug benützen?
Selbstverständlich. Die Fahrausweise des Tarifverbunds Zug sind in Bahn und Bus gültig. Unser Tipp: Auch bei gelegentlichen Fahrten lohnt sich eine Mehrfahrtenkarte (5 Fahrten zahlen, 6 Mal fahren).
Kursschiffe
Kann ich mit einer Tageskarte des Tarifverbunds Zug die Kursschiffe auf dem Zugersee und Ägerisee auch benützen?
Nein. Die Schiffe auf den Zuger Seen sind nicht im Tarifverbund Zug integriert. Für eine Schifffahrt muss separat ein Billett gelöst werden. Die Preise und den Fahrplan finden Sie auf www.zugersee-schifffahrt.ch oder www.aegerisee-schifffahrt.ch
AHV-Preise
Mit 62 Jahren gehe ich frühzeitig in den Ruhestand. Kann ich jetzt schon den Zuger Pass Plus zum reduzierten Tarif beziehen?
Den Zuger Pass Plus zum reduzierten Tarif können Sie erst kaufen, wenn Sie das AHV-Alter erreicht haben (Damen ab 64 Jahre / Herren ab 65 Jahre).
Zuger Pass Plus
Kann ich meinen Zuger Pass Plus hinterlegen, wenn ich längere Zeit verreise?
Nein. Sie fahren 12 Monate und bezahlen nur 9 Monate, die Ferienabwesenheiten sind bereits eingerechnet. Falls Sie länger verreisen, lösen sie den monatlichen Zuger Pass.
Ich habe meinen Zuger Pass Plus verloren, was muss ich unternehmen?
Sie können eine Ersatzkarte lösen für CHF 30.00. Am Schalter weisen Sie einen amtlichen Ausweis vor und bringen die Kaufquittung mit. Den Zuger Pass für einen Monat können wir leider nicht ersetzen.
Verkaufsstellen Billette TVZG
Wo kann ich mein Billett / Abo lösen?
Feiertage
Wann gilt der Sonntagsfahrplan?
An allen allgemeinen Feiertagen (Weihnachten 25.12., Neujahr, Karfreitag, Ostermontag, Auffahrt, Pfingstmontag, Nationalfeiertag) gilt der Sonntagsfahrplan. An den kantonalen Feiertagen (Fronleichnam, Maria Himmelfahrt und Allerheiligen) gilt beim Bus auch der Sonntagsfahrplan. An diesen Tagen fährt die ZVB morgens und abends zusätzliche Kurse. Die genauen Zeiten entnehmen Sie bitte dem Fahrplan.